Freiburg/Breisgau, 10. Dezember 2019 – Mit den richtigen Maßnahmen zur Betrieblichen Gesundheitsförderung erreichen Arbeitgeber, dass ihre Beschäftigten nicht nur seltener krank sind, sondern auch im Job leistungsfähiger, motivierter – und im Alltag glücklicher. Immer mehr Unternehmen setzen deshalb neben klassischen BGM-Maßnahmen auch auf Diensträder – ein Angebot, das für Arbeitgeber […]
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Düsseldorf, 31. März 2017 – Fahrräder mit elektrischer Unterstützung liegen im Trend und werden immer häufiger von Hotelgästen genutzt. Ende 2016 waren etwa drei Millionen Pedelecs und E-Bikes auf deutschen Straßen unterwegs – Tendenz steigend. Was sollten E-Biker beachten? Welche Regeln gelten im Straßenverkehr?
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Berlin, 13. Januar 2016 – Freitag, der 13. ist doch kein Unglückstag! Alles Ammenmärchen… Dennoch gibt es für Pechvogel ein paar wichtige Sicherheitstipps: Radfahren – ob mit oder ohne Elektro-Unterstützung – ist gesund, klimaschonend und grundsätzlich sicher. Doch bevor es mit dem Pedelec losgeht, sollte das Rad – insbesondere nach einer längeren Radelpause – auf seine Verkehrstüchtigkeit hin überprüft werden. Unterwegs ist zu beachten, dass sich alle Verkehrsteilnehmer noch an die Geschwindigkeit von E-Rädern gewöhnen müssen. Nicht immer kann eine Autofahrer sofort erkennen, ob sich ein Fahrrad nähert oder doch ein schnelleres Pedelec. Zudem fordert die vielerorts ungenügende Radinfrastruktur von den Radfahrenden besondere Aufmerksamkeit.
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Berlin, 01. August 2016 – Werden auch bald E-Bikes öffentlich gefördert? Genau das hat nun der Bundesrat gefordert. Die Länderkammer bat nun die Bundesregierung um Prüfung, wie der rechtliche Rahmen für eine deutlich stärkere Nutzung von Zweirädern mit Elektrounterstützung und mit Elektroantrieb auch in der betrieblichen Mobilität verbessert werden könne. E-Bikes sind vor allem in der Hotellerie gefragt – als Leih- und Transportfahrräder und natürlich auch als Zugabe für Mitarbeiter.
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Düsseldorf, 04. Juli 2016 – Auch bei Hotels und ihren Gästen erfreuen sich Fahrräder mit elektrischer Unterstützung einer stetig wachsenden Popularität. Die meisten dieser Fahrzeuge sind zumindest ihrer Optik nach als Fahrräder zu qualifizieren. Die rechtliche Einordnung, ob es sich tatsächlich um ein Fahrrad oder möglicherweise doch um ein zulassungspflichtiges Fahrzeug handelt, erfolgt anhand der Antriebsart, der Leistung des Antriebs und der möglichen Geschwindigkeit. Zu unterscheiden ist grundsätzlich zwischen den sogenannten Pedelecs auf der einen und den E-Bikes auf der anderen Seite. Arag-Experten nennen die Fakten.
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Berlin, 25. Juni 2016 – Hotels stellen immer öfter E-Bikes ihren Gästen zur Verfügung. Doch jetzt legen Stiftung Warentest und ADAC offen: Wegen gravierender Sicherheitsmängel erhielten fünf Elektrofahrräder im Test die Note „Mangelhaft“. Schwache Bremsen, Brüche an Sattelstütze und -klemmung führten zur Abwertung.
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