Coronavirus-Infektion kann als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall anerkannt werden
Berlin, 18. Dezember 2020 – Eine Ansteckung mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 kann als Berufskrankheit anerkannt werden. Voraussetzung dafür ist ein intensiver berufsbedingter Kontakt des oder der Versicherten zu einer oder mehreren infizierten Personen, etwa bei Reinigungskräften im medizinischen Bereich. In begründeten Einzelfällen kann eine Ansteckung mit dem Coronavirus auch als […]